HP Velotechnik steht zur Qualität der von uns gebauten Fahrzeuge sowie der verwendeten Komponenten. Daher gewähren wir für Neuräder 24 Monate gesetzliche Gewährleistung und bieten nach Registrierung (innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf bzw. der Übergabe) eine freiwillige 10-jährige Garantie auf den Rahmen und das Schwingenlager für den Erstkäufer. Die Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bedienungsanleitung, die wir vorab zum Download für Sie bereithalten und die Ihnen mit Ihrem Rad übergeben wird.
Bitte beachten Sie, dass durch folgende beispielhafte Handlungen die gesetzliche Gewährleistung und die freiwillige Garantie gefährdet werden:
- Nutzung des Rades außerhalb des benannten Verwendungszwecks (diesen finden Sie auf den ersten Seiten der Bedienungsanleitung)
- Manipulationen am Rahmen, dem Ausleger und/oder den verbauten Komponenten (Bohren, Schleifen, Entlacken, Schweißen, Fräsen etc.)
- Nichtbeachtung der Mindesteinstecktiefen (insbesondere am Ausleger, am Hinterbau des Gekko fxs sowie an den Vorbauklemmungen der Einspurer und des Delta tx)
- Manipulationen an dem ggf. verbauten Pedelecsystem (z.B. Tuning)
- Einbau von nicht freigegebenen Komponenten in ein von uns geliefertes Pedelec und S-Pedelec (hier erlischt ggf. sogar die Betriebserlaubnis!)
- Nachrüstung eines von uns nicht explizit freigegebenen Pedelec- oder Schaltungssystems (z.B. Schlumpf-Getriebe im Ausleger)
Die o.g. Punkte stellen nur eine unvollständige Zusammenstellung dar. Um die Gewährleistung und/oder freiwillige Rahmengarantie nicht zu gefährden, empfehlen wir, sich vorab an Ihren HP Velotechnik-Fachhändler zu wenden. Alternativ steht Ihnen auch das HP Velotechnik-Team als Ansprechpartner zur Verfügung.
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