Eine Lichtanlage ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal Ihres Pedelecs (250 W, Unterstützung bis 25 km/h). Daher ist innerhalb Europas durch die für Pedelecs (unabhängig vom Radtyp) gültige Maschinenrichtlinie eine zugelassene Lichtanlage vorgeschrieben.
Ohne geeignete Lichtanlage kann der Hersteller keine CE erklären, und ohne gültige CE-Erklärung darf Ihr Händler ein Pedelec nicht verkaufen.
Übrigens wird durch die (bei HP Velotechnik-Modellen problemlos mögliche) Nachrüstung eines Pedelecsystems bei einem bisher unmotorisierten Fahrrad aus dem Fahrrad eine "Maschine", d.h. auch hier gelten mit der Nachrüstung die Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
Infos zu Licht- und Sicherheitsausstattung für Ihr (zukünftiges) HP Velotechnik-Rad finden Sie auf unserer Webseite.
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